Zum 1. August 2022 wurde die Ausbildung in der Hotellerie und Gastronomie grundlegend modernisiert. Die Zahl der anerkannten Ausbildungsberufe ist von sechs auf sieben gestiegen. Die Überarbeitung war dringend notwendig – nach über 22 Jahren wurden Inhalte und Strukturen an die aktuellen Anforderungen der Branche angepasst.
Sieben statt sechs Ausbildungsberufe
Neu hinzugekommen ist die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft Küche. Hier steht eine praxisorientierte Ausbildung mit reduziertem Theorieanteil im Fokus – ideal für die Vermittlung grundlegender Kochkenntnisse.
Der bisherige Beruf Fachkraft im Gastgewerbe wurde umstrukturiert und heißt jetzt Fachkraft für Gastronomie. Auszubildende können zwischen den Schwerpunkten Restaurantservice und Systemgastronomie wählen. Damit gewinnt die zweijährige Ausbildung an Attraktivität und Flexibilität.
Neue Chancen durch den modularen Aufbau
Wie bisher ermöglicht das Ausbildungssystem einen modularen Aufbau: Nach einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Ausbildung kann ein drittes Ausbildungsjahr angehängt werden – mit dem Ziel, einen Abschluss in einem dreijährigen Ausbildungsberuf zu erreichen. So bleiben Ausbildungswege durchlässig und praxisnah.
Überarbeitete Inhalte auch in den dreijährigen Berufen
Die Ausbildungsberufe Koch:Köchin, Hotelfachmann:frau und Fachmann:frau für Systemgastronomie bleiben in ihrer Bezeichnung bestehen, wurden inhaltlich aber modernisiert – z. B. in Bezug auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und veränderte Ernährungsgewohnheiten.
Zwei Berufe erhielten neue Namen:
- Restaurantfachmann:frau wird zu -→ Fachmann:frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Hotelkaufmann:frau wird zu -→ Kaufmann:frau für Hotelmanagement
Neue Prüfungsstruktur: Abschluss in zwei Teilen
In den dreijährigen Ausbildungen gibt es nun eine gestreckte Abschlussprüfung:
- Teil 1 findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und gilt gleichzeitig als Abschlussprüfung für die zweijährigen Berufe.
- Teil 2 folgt am Ende des dritten Jahres.
Das Ergebnis von Teil 1 fließt mit 25 % in die Gesamtnote ein.
Einheitliche Zusatzqualifikationen
Neu eingeführt wurden außerdem zwei bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen:
- Zusatzqualifikation Vegetarische und Vegane Küche
- Zusatzqualifikation Bar und Wein
Diese ermöglichen eine gezielte Vertiefung während der Ausbildung und stärken die individuelle Profilbildung der Auszubildenden
Bestandsschutz für bestehende Ausbildungsverträge
Wichtig für Betriebe: Für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Diese können wie geplant nach den bisherigen Rahmenplänen abgeschlossen werden.
Gemeinsames erstes Ausbildungsjahr bleibt bestehen
Trotz aller Neuerungen bleibt Bewährtes erhalten: Im ersten Ausbildungsjahr ist weiterhin eine gemeinsame Beschulung aller gastgewerblichen Berufe möglich – ein Vorteil für alle Beteiligten.

Übersicht zum Download
Ein Schaubild mit den wichtigsten Änderungen und Strukturen der neuen Ausbildungsberufe im Gastgewerbe steht hier zum Download bereit.