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Dein Einstieg aus dem Ausland

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Du möchtest eine Ausbildung in Deutschland machen? Hier findest du alle Infos, die du brauchst: von der Bewerbung über die erforderlichen Sprachkenntnisse bis hin zur dualen Ausbildung und dem Visumsverfahren. Alles, was du wissen musst, um deine Ausbildung im Gastgewerbe erfolgreich zu starten!

Du kannst dich über unsere Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse bewerben. Hier findest du viele Ausbildungsbetrieben in Baden-Württemberg.

Zur Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse

Du solltest mindestens das Sprachniveau B2 in Deutsch haben. B2 bedeutet, du verstehst komplexe Texte und kannst dich fließend verständigen.

  • Verständnis: B2-Sprecher:innen können die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen und sich spontan und fließend verständigen.
  • Anwendung: Dieses Niveau ist für viele Ausbildungsberufe eine Voraussetzung, da es dir ermöglicht, an Fachgesprächen teilzunehmen.
  • Verbesserung: Um das B2-Niveau zu erreichen, ist der aktive Austausch mit Muttersprachlern besonders wichtig, um die Sprache zu üben.

Die duale Ausbildung kombiniert Theorie an der Berufsschule und Praxis im Ausbildungsbetrieb. Du wechselst regelmäßig zwischen Betrieb und Berufsschule.

  • Zuständige Schule: Dein Arbeitgeber gibt dir Infos zur Berufsschule.
  • Schulanmeldung: Dein Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung.
  • Unterkunft während der Schulzeit: Viele Berufsschulen bieten Unterkünfte wie den DEHOGA Campus oder andere Wohnheime an.
  • Kosten: Dein Ausbildungsbetrieb übernimmt in der Regel die Unterkunftskosten, aber private Ausgaben können anfallen.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Ausbildungsberufen. Du kannst mit einer zweijährigen Ausbildung beginnen und hast die Möglichkeit, nach diesen zwei Jahren weiterführende Qualifikationen zu erwerben.

Ja, es gibt Unterstützungsmöglichkeiten. In Deutschland gibt es Programme wie die assistierte Ausbildung (AsAFlex) und die digitale Ausbildungsbegleitung (digiAB), die jungen Menschen mit zusätzlichen Herausforderungen, einschließlich Sprachbarrieren, hilft, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Während deiner Ausbildung im Gastgewerbe kannst du mit folgenden monatlichen Vergütungen rechnen:

1. Lehrjahr: 1050 EUR, 2. Lehrjahr: 1200 EUR, 3. Lehrjahr: 1320 EUR

*Gemäß des aktuellen Lohn- und Gehaltstarifvertrags.

Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung

Um in Deutschland arbeiten und eine Ausbildung machen zu können, benötigst du eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt zwei Wege, um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Ausbildung zu erhalten:

Normaler Einreiseweg:

1. Du benötigst einen Ausbildungsvertrag, einen Nachweis über deine Deutschkenntnisse (mindestens B2), eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und einen Nachweis, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist.

2. Vereinbare einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung in deinem Herkunftsland, um dein Visum zu beantragen.

3. Du musst einen Antrag stellen, der folgende Unterlagen umfasst:

  • Ausbildungsvertrag
  • Nachweis über Deutschkenntnisse
  • Farbige Kopie deines Reisepasses
  • Nachweis über deinen Schulabschluss (mit deutscher Übersetzung)
  • Passfoto und Antragsformular der deutschen Auslandsvertretung

Beschleunigtes Verfahren durch den Arbeitgeber:

1. Der Arbeitgeber kann mit der zuständigen Ausländerbehörde ein beschleunigtes Verfahren durchführen und vereinbart einen Termin.

2. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vollmacht
  • Farbige Kopie des Reisepasses
  • Ausbildungsvertrag

3. Durchführung: Das Verfahren umfasst die Anerkennung durch die IHK FOSA und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Nachdem beide Institutionen ihre Zustimmung erteilt haben, erhält der Auszubildende die Vorabzustimmung für das Visum.

4. Visum beantragen: Nach der Vorabzustimmung kann das Visum beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft beantragt werden. Nach dem Erhalt des Visums kannst du nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis bei der deutschen Ausländerbehörde beantragen.

Mehr Informationen

Weitere Informationen über die Einreise von Fachkräften aus dem Ausland erhältst du beim Auswärtigen Amt oder bei der deutschen Botschaft in deinem Land.

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