Der Einstieg in die Ausbildung lohnt sich: Sie sichern sich motivierte Nachwuchskräfte, stärken Ihr Team und investieren in die Zukunft der Branche. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Weg zur Anerkennung als Ausbildungsbetrieb abläuft.
Voraussetzungen für den Betrieb:
Der Betrieb muss räumlich, technisch und organisatorisch in der Lage sein, die Inhalte des jeweiligen Ausbildungsberufs zu vermitteln. Die Art und das Profil des Betriebes müssen zum gewählten Berufsbild passen.
→ Fehlende Inhalte können durch Kooperationen oder eine Verbundausbildung ergänzt werden.
Voraussetzungen für Ausbilder:innen:
- Abgeschlossene Ausbildung im entsprechenden Beruf (z. B. Hotelfach, Koch, Restaurantfach)
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbildereignungsprüfung – AEVO)
→ z. B. bei der DEHOGA Akademie
- Soziale Kompetenz, Geduld und Kommunikationsfähigkeit
- Keine einschlägigen Vorstrafen
- Polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden
Die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
1. Kontakt zur IHK aufnehmen
Die Ausbildungsberater:innen unterstützen bei allen Fragen und prüfen die Voraussetzungen.
2. Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsbetrieb stellen
3. Nachweise zur fachlichen Eignung vorlegen
4. Betriebsbesichtigung
Ein:e Ausbildungsberater:in der IHK besucht Ihren Betrieb und erstellt eine Stellungnahme zur Eignung.
Hilfe nötig?
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir geben Ihnen Tipps und Hilfestellungen, haben aber keine Möglichkeit, das Verfahren bei der IHK zu beeinflussen.